Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration informiert auf seiner Website über das Bildungs- und Teilhabepaket:

"Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen sicher, dass sie nicht aus finanziellen Gründen „außen vor“ bleiben, und sind kurz zusammengefasst:


  • Klassenfahrten und Ausflüge: Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten der Schulen und Kindertagesstätten werden übernommen.
  • Schulbedarf: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
  • Schülerbeförderung: Ist eine Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs bzw. Profils erforderlich und werden die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen, können diese Ausgaben erstattet werden.
  • Lernförderung: „Nachhilfestunden“ können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich sind. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
  • Mittagessen: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten. (Es fällt kein Eigenanteil mehr an.)
  • Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen pauschal für Teilnahme- und Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht) sowie Freizeiten zur Verfügung.


Berechtigte

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG),
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.

Auch für Kinder und Jugendliche, die bzw. deren Eltern ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, die mit ihrem Einkommen jedoch bestehende Bedarfe für Bildung und Teilhabe (z.B. Kosten einer Klassenfahrt) nicht decken können, kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bestehen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Schülerinnen und Schüler (im SGB II soweit sie unter 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten."

(Quelle: Bildungs- und Teilhabepaket | soziales. hessen.de)


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